Test auf Laktoseintoleranz

Sie leiden unter Völlegefühl, Blähungen, Meteorismus oder Durchfall? Es könnte eine Laktoseintoleranz dahinter stecken. Immerhin ist die primäre adulte Laktoseintoleranz der weltweit häufigste Enzymmangel. Dabei besteht ein genetisch bedingter Mangel am Enzym Laktase, welches Milchzucker spaltet. Personen mit einem solchen genetisch bedingten Laktase-Mangel können im Darm den Milchzucker nicht spalten und aufnehmen. Der Milchzucker gelangt dann unverdaut in den Dickdarm, wo er von den Darmbakterien vergärt wird, mit der Konsequenz der oben beschriebenen Symptome. Beim genetisch bedingten Laktasemangel bleiben somit als einzige 2 therapeutische Maßnahmen eine laktosefreie Diät oder eine Substitution von Laktase übrig.

Der genetisch bedingte Laktasemangel (= primäre Laktoseintoleranz) kann relativ einfach mit einer molekularbiologischen Methode (PCR) nachgewiesen werden. Dazu sind lediglich die Blutentnahme aus der Vene (4 ml EDTA-BLut) und eine schriftliche Einverständniserklärung (entsprechend des Gentechnikgesetzes) notwendig.

Bei myLab können Sie jederzeit (ohne Terminvereinbarung) im Walk-In Labor (Europaplatz 7, 4020 Linz) den molekularbiologischen Nachweis auf eine genetisch bedingte Laktoseintoleranz durchführen lassen. Sie erhalten ca. 1 Woche nach der Blutentnahme das Ergebnis.

Preis: € 48,- (Privatleistung, wird von den Krankenkassen nicht vergütet), für die venöse Blutentnahme verrechnen wir zusätzlich € 10,40.

Corona-Antikörpertest / neutralisierende Antikörper

Bei myLab wird täglich ein SARS-CoV-2-Antikörpertest der neuesten Generation durchgeführt. Es handelt sich dabei um einen quantitativen, spezifischen IgG-Test der Fa. Siemens – Atellica® IM SARS-CoV-2 IgG (sCOVG) – mit sehr hoher Sensitivität und Spezifität (> 99 %). Der Test erfasst Antikörper gegen die Rezeptorbindungsdomain (RBD) des „Spike“ (S1-) Proteins von SARS-CoV-2 und ist assoziiert mit sogenannten neutralisierenden Antikörpern. Das Ergebnis wird in U/ml berichtet.

Link zur Presseaussendung: Atellica® IM SARS-CoV-2 IgG (sCOVG)

Der Antikörpertest weist im Blut allfällige neutralisierende Antikörper nach einer durchgemachten COVID19 Erkrankung nach.

Darüber hinaus eignet sich der Test auch zur Impferfolgskontrolle nach erfolgert Impfung gegen SARS-CoV-2 (Bestimmung 3 Wo nach abgeschlossener Grundimmunisierung = 3 Wo nach der 2. Teilimpfung).

Gerne führen wir die Blutabnahme auch direkt in unserem Walk-in-Labor (Europaplatz 7, 4020 Linz, 2. Stock, keine Voranmeldung notwendig) durch. Da der SARS-CoV-2-Antikörpertest (derzeit) nicht von den Krankenassen finanziell getragen wird, müssen wir Ihnen die Kosten in der Höhe von € 45,- als Privatleistung verrechnen. Für die Durchführung der venösen Blutabnahme verrechnen wir € 10,40.

SARS-CoV-2-Abstrich für PCR

Für beschwerdefreie Kundinnen und Kunden bieten wir einen SARS-CoV-2-PCR-Test aus dem Rachenabstrich (z. B. für Reisen, vor Operationen oder Reha-Aufenthalten, aus privatem Interesse).

Die Anmeldung zum Rachenabstrich erfolgt ausschließlich über unseren Online-Kalender!

Telefonische Rückfragen bitte unter +43 732 666566-0

Auf Wunsch wird ein Zertifikat für Grenzübertritte ausgestellt.

Der Preis pro Test (ohne Zertifikat) beträgt € 85,– und er ist als Privatleistung vor Abstrichabnahme in bar zu bezahlen.

Mit Zertifikat verrechnen wir € 100,–.

Für Firmen bieten wir Sonderkonditionen (> 10 Abstrichabnahmen). Gerne erledigen wir die Abstrichabnahme für Ihre MitarbeiterInnen direkt in Ihrer Firma.

Der Befund ist in der Regel 24 bis 36 Stunden nach Abstrichabnahme fertig (meist am Folgetag um 15 Uhr) und kann auf Wunsch als Online-Download zur Verfügung gestellt werden. Dafür bekommen Sie vor Ort eine personenbezogene Benutzernummer ausgehändigt. Sobald der Befund fertig ist, senden wir Ihnen eine SMS mit einem Passwort auf Ihr Mobiltelefon. Sie können sich dann mit Ihrer Benutzernummer und dem Passwort auf unserem Befundserver einloggen und den Befund (sowie ev. das Zertifikat) als pdf herunterladen.

Termine für Corona-Abstrich

Link zum Befundserver

 

Für Personen mit den typischen Symptomen (Fieber, Husten, Atemnot, Geruchs-/Geschmacksverlust) gilt weiterhin das von der Bundesregierung geregelte Verfahren (Rufnummer 1450 etc.).

Seit 23.10.2020 können Sie sich bei Corona-typischen Beschwerden auch direkt an Ihren Hausarzt zur Durchführung eines sogenannten SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests wenden (sofern der Hausarzt diese Tests anbietet). Positive Schnelltests müssen mit einer PCR-Analyse bestätigt werden (Durchführung ebenfalls beim Hausarzt möglich), da es im Schnelltest auch falsch-positive Ergebnisse geben kann.