Gerinnungsaktivierung während der Blutabnahme; ikterische, hämolysierte, lipämische Plasmen; Heparin; konstitutionelle oder erworbene Hypokoagulabilität;
Situationsbezogene Nachweisbarkeit der neuen Antikoagulanzien:
-Verdacht auf Überdosierung,
– Blutungskomplikation,
– dringender invasiver Eingriff,
– Medikamenteninteraktionen,
– Niereninsuffizienz,
– Hepatopathie,
– multimorbide Patienten,
– hohes Alter bzw. schlechter AZ,
– Schwangere, Kinder,
– starkes Übergewicht,
– Compliance (wird das Medikament überhaupt eingenommen?)
Gerinnungsanalysen nur nach Absetzen von Dabigatran oder zumindest im Talspiegel abnehmen! Mit steigenden Dabigatran-Konzentrationen von 0,05 bis 0,48 μg/ml kommt es im Plasma zur zunehmenden Beeinflussung und Fehlbefundung von Gerinnungstests. Für Routine-Gerinnungsanalysen (z. B. zur Feststellung etwaiger Gerinnungsdefekte) wird empfohlen, die Blutabnahme zumindest als „Talspiegel“ d.h. vor der nächsten Antikoagulanziengabe (d.h. 12 bzw. 24 Stunden nach der letzten Verabreichung) vorzunehmen. Komplexere Gerinnungsanalysen sind gesichert nur nach entsprechendem Absetzen der Antikoagulanzien möglich. Obwohl laut den Antikoagulantien-Herstellern kein „Monitoring erforderlich oder vorgesehen“ ist, kann die situationsbezogene Nachweisbarkeit der neuen Antikoagulanzien im klinischen Alltag erforderlich werden. Als Beispiele seien genannt: Verdacht auf Überdosierung, Blutungskomplikation, dringender invasiver Eingriff, Medikamenteninteraktionen, Niereninsuffizienz, Hepatopathie, multimorbide Patienten, hohes Alter bzw. schlechter AZ, Schwangere, starkes Übergewicht, Compliance (wird das Medikament überhaupt eingenommen?). Es wird dringend empfohlen, dem Untersuchungslabor Informationen zu den verabreichten Antikoagulanzien und deren Dosierung incl. Applikationszeitpunkt und Blutabnahmezeitpunkt mitzuteilen. Nur dann können unplausible Messergebnisse (Artefakte) mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgedeckt werden und zu keinen falschen Interpretationen mit möglicher Gefährdung des Patienten führen.